Corona Aktuell (COVID-19) - Änderung 17-05-2022
Tanzunterricht wird in der Corona-Schutzverordnung NRW als Kontaktsportart betrachtet.
Erscheinen Sie nur zum Unterricht, wenn Sie sich gesund fühlen!
Beachten Sie die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln.
Mund-Nasenschutz ab Betreten des Grundstücks und im Gebäude. Hände gründlich desinfizieren oder waschen.
Zum Tanzen darf der Mund-Nasenschutz entfernt werden.
Unsere Gastronomiebetriebe (mit Terrasse) sind Corona gerecht geöffnet.
Am Sitzplatz darf der Mund-Nasenschutz entfernt werden.
Beachten Sie die unterschiedlichen Ein- und Ausgänge und Laufwege im Gebäude.
Ein Tauschen der Tanzpartner/Innen während einer Unterrichtseinheit ist nur bedingt möglich.
Unsere Tanzsäle werden mit Frischluft belüftet und zertifizierte Viren- und Pollenfilter sorgen für eine "gesunde" Umgebung.
Die konkrete Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmer/Innen ist jederzeit gewährleistet.
Das Team der tanzfabrik ist zertifiziert hygienegeschult nach §43 des Infektions-Schutzgesetzes.
Kurzfristige Änderungen behalten wir uns vor.
Diese Informationen sind Teil unserer AGB.
Wir bitten um einen respektvollen Umgang miteinander und freuen uns auf den nächsten Tanz mit Ihnen und Euch!
Bleiben Sie gesund…
Ihr Team der
tanzfabrik