AGB
Unsere Vertragsbedingungen - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Start-Card/ Classic-Card/ Classic-Card plus
Die Start-Card ist das "Schnupperangebot" der Tanzschule in der tanzfabrik. An dem von mir gewählten Unterrichtstag erhalte ich mit dem Grundstufen-Programm die tänzerischen Basiskenntnisse in den Gesellschaftstänzen. Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für 45 Wochen Unterricht*. Bei Verfügbarkeit von freien Plätzen habe ich sogar die Möglichkeit, an anderen Tagen, auch mehrfach wöchentlich, an allen Grundstufen-Programmen teilzunehmen*.
(*gilt nicht für 14-tägliche Kurse)
Wie kann ich zahlen
Das Honorar der Start-, Classic- bzw. Classic-Card plus kann ich jährlich im voraus bar, per Scheck oder per Überweisung bezahlen. Monatliche Zahlung ist nur per Bankeinzug möglich. Komme ich für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zur Zahlung fällig.
Was passiert bei einer fehlerhaften Lastschrift
Bei fehlerhaften Angaben meiner Kontonummer, etc. oder bei nicht vorhandener Kontodeckung und einer dadurch verursachten eventuellen Rücklastschrift werden mir die der Tanzschule belasteten Bankgebühren zuzüglich € 10,00 berechnet.
Wenn ich krank werde
Sollte ich durch ein ärztliches Attest nachweisbar, über einen längeren Zeitraum krank werden, so brauche ich nach der vierten Krankheitswoche keinen Beitrag zu zahlen. Die Vertragsdauer verlängert sich dann um die Zeit, in der der Beitrag ruhte.
Was ich sonst noch beachten muß
Änderung der Unterrichtsangebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschaden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeiter verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Zwischen uns vereinbarte mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Wenn ich ganz aufhören muss
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, kann ich, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende schriftlich kündigen. Kündigungen bedürfen ausschließlich der Schriftform.
Wenn ich keinen Spaß am Tanzen finde
Sollte mir wider Erwarten das Tanzen in der tanzfabrik keine Freude bereiten, muss ich bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf meiner Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
Die Tanschulbüros halten sogenannte Quick-Checkout-Formulare bereit, die ich nur zu unterschreiben brauche. Die Kopie erhalte ich als Bestätigung und mit Zahlung der noch offenen Beiträge ist dann alles für mich erledigt. Meine Übungs-CD und mein Tanzbooklet darf ich in jedem Fall behalten.
Wenn ich weitermachen will,
brauche ich nichts zu unternehmen. Ich werde automatisch nach drei Monaten Vollmitglied. Für Vollmitglieder ist das Unterrichtsprogramm in halbjährliche Unterrichtseinheiten nach dem Welttanzprogramm des Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes (ADTV) zusammengestellt.
Meine Mitgliedschaft verlängert sich somit bei der Start-Card und Classic-Card jeweils automatisch um sechs Monate, bei der Classic-Card plus jeweils automatisch um 12 Monate. Der Wechsel auf die günstigere 12-monatige Classic-Card plus ist
jederzeit - auch innerhalb der Start-Card - bis zu 14 Tagen zum Monatsende möglich.










